Was ist das Besondere an Keramikkronen?
Vollkeramikkronen werden ohne Metallanteile hergestellt. Sie bestehen vollständig aus Keramik. Durch die hervorragenden physikalischen Eigenschaften imitiert Keramik die lichtdynamischen Effekte der Natur: Lichtdurchlässigkeit (Transluzenz), rötlich-gelbes Durchschimmern (Opaleszenz) und Lichtreflektion (Fluoreszenz).
Das Verhalten eines Materials bei natürlichem und künstlichem Licht ist eine wichtige Eigenschaft und je nach Material und Fertigungstechnik mehr oder weniger ausgeprägt. Hierbei gilt: je höher die Lichtdynamik, desto natürlicher und ästhetischer wirkt Ihre Zahnkrone. Durch die fortschreitende Entwicklung im Keramikbereich und die steigende Vielfalt von möglichen vollkeramischen Restaurationen ist die Vollkeramikkrone höchstes Maß aller Dinge.
Der stetig steigende Goldpreis und die hervorragende biologische Verträglichkeit und Farbstabilität sind weitere Gründe für die Auswahl einer Zahnkrone.
Können Zahnkronen Allergien auslösen?
Nach dem ordnungsgemäßen Eingliedern von Zahnkronen treten in der Regel keine allergischen Reaktionen auf. Dennoch können kurzzeitige Reize wie ein sensibles Warm-Kalt-Empfinden auftreten und als störend empfunden werden. Fachgerecht verarbeitete, CE- geprüfte Materialien stellen sicher, dass es zu keinen Reaktionen kommt.
Welche Zahnkronen werden von der Kasse übernommen?
Die Krankenkassen zahlen bei Zahnkronen, wie bei den meisten Zahnfüllungen, einen Festzuschuss. Bei der Bemessung dieses Festzuschusses kommt es drauf an, ob sich der überkronende Zahn im sogenannten sichtbaren Bereich befindet.
Des Weiteren gibt es eine Sonderfallregelung. Patienten, die in die Härtefallregelung fallen, erhalten den doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse. Abschließend lässt sich sagen, dass Zahnkronen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sondern immer nur situationsbedingt bezuschusst werden.
Regelmäßige Zahnarztbesuche zahlen sich aber für den Patienten aus: Nach jährlichen Zahnarztuntersuchungen und einem fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft gibt es basierend auf dem Festzuschuss eine zusätzliche 20 prozentige Bezuschussung seitens der Krankenkassen. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft von zehn Jahren sind es sogar 30 Prozent vom Festzuschuss zusätzlich.
Herr Neupert, vielen Dank, dass Sie sich für uns Zeit genommen haben.
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